Der Bundesrat hat an der heutigen Sitzung vom 31. August 2022 entschieden, das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) und die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) am 1. September 2023 in Kraft treten zu lassen. Nach mehreren Verzögerung hatte das Bundesamt für Justiz dieses Datum angekündigt. Damit ist die Totalrevision des Schweizer Datenschutzrechts abgeschlossen und Unternehmen und andere Verantwortliche haben nun ein Jahr Zeit für ihre Arbeiten zur Umsetzung.
Das totalrevidierte DSG und die entsprechenden Bestimmungen in den Verordnungen sollen künftig für einen besseren Schutz der persönlichen Daten sorgen. Insbesondere werden die Selbstbestimmung über die persönlichen Daten mit Kontrollmöglichkeiten gestärkt sowie die Transparenz bei der Beschaffung von Personendaten mit neuen Pflichten und Instrumenten erhöht. Neu ist sicherlich auch die Verschärfung der Strafbestimmungen, mit Bussen von bis zu CHF 250’000.00.
Unternehmen und andere Verantwortliche werden ihre Datenschutzerklärungen entsprechend überprüfen und nachführen und Ihr Datenschutz-Management an das neue Recht anpassen müssen.