Am 22. Mai 2024 hat der Schweizer Bundesrat[i] beschlossen, dem Parlament weitere Reformen im Bereich der Geldwäschereibekämpfung vorzulegen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Finanz- und Wirtschaftsstandorts Schweiz zu stärken.
Zu diesen Reformen, die voraussichtlich Anfang 2026 in Kraft treten werden, gehört die Einführung eines nicht-öffentlichen eidgenössischen (Transparenz-)Registers der wirtschaftlich Berechtigten. Eine vereinfachte Registrierung wird nicht nur für Vereine und Stiftungen, sondern auch für Einzelunternehmen und Gesellschaften mit beschränkter Haftung vorgesehen. Das Register wird vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) geführt.
Weitere Reformen betreffen die Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei, die für bestimmte Beratungstätigkeiten gelten, insbesondere für die Rechtsberatung. Unter Wahrung des Berufsgeheimnisses werden diese Pflichten bei bestimmten Tätigkeiten mit potenziell erhöhtem Geldwäschereirisiko greifen, etwa bei der Gründung und Strukturierung von Unternehmen sowie bei Immobilientransaktionen.
Genauer gesagt, wird Folgendes entscheidend sein:
. Die Identität des Kunden muss überprüft und der wirtschaftlich Berechtigte sowie der Gegenstand und der Zweck des Geschäfts oder der Dienstleistung müssen festgestellt werden;
. Wenn der Kunde oder das Geschäft bzw. die Dienstleistung ein besonders hohes Risikoprofil aufweist, kann es erforderlich sein, die Herkunft der Gelder zu klären oder zusätzliche Erklärungen zum Zweck des gewünschten Geschäfts oder der Dienstleistung zu verlangen;
. Die im Rahmen der Sorgfaltspflicht ergriffenen Massnahmen müssen in angemessener Weise aufgezeichnet werden.
In diesem Zusammenhang wird den Selbstregulierungsorganisationen (SRO) die Verantwortung für die Überwachung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch die betroffenen Anwälte und Rechtsberater übertragen.
Zudem werden zusätzliche organisatorische (Sorgfalts-)Massnahmen gegen i) die Umgehung von Sanktionen des Embargogesetzes, ii) Barzahlungen von mehr als 15’000 Franken im Edelmetallhandel und iii) jegliche Beträge im Immobiliengeschäft eingeführt.
Am 22. Mai 2024 hat der Bundesrat[ii] eine bis Mitte September 2024 dauernde Vernehmlassung zur Cybersicherheitsverordnung eröffnet, die im Wesentlichen die Umsetzung der Meldepflicht von Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen und die nationale Cybersicherheitsstrategie sowie die Aufgaben des Bundesamts für Cybersicherheit (BACS) regelt.
In der Verordnung werden auch die von der Meldepflicht ausgenommenen Stellen genannt, nämlich solche, die von einem Cyberangriff betroffen sind, der keine direkten Auswirkungen auf das Funktionieren der Wirtschaft oder das Wohlergehen der Bevölkerung hat. Darüber hinaus gilt eine allgemeine Ausnahme für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von weniger als 10 Millionen Franken und für Behörden, die für weniger als 1.000 Einwohner zuständig sind.
Schliesslich hat der Bundesrat am 15. Mai 2024[iii] beschlossen, eine Vernehmlassung zur Verlängerung des internationalen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA) einzuleiten, die bis Anfang September 2024 läuft. Die Verlängerung, die ab dem 1. Januar 2026 gelten soll, betrifft den neuen AIA in Bezug auf Kryptowerte und die Änderung des Standards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten.
In diesem Zusammenhang wurde im Oktober 2022 die OECD-Aktualisierung des gemeinsamen Melde- und Sorgfaltspflichtstandards für Informationen über Finanzkonten (CRS) und des neuen Rahmens für die Meldung von Krypto-Assets (CARF) veröffentlicht. Während die Änderungen des CRS Auslegungsfragen klären und Praxiserfahrungen berücksichtigen, regelt das CARF den Umgang mit Kryptowerten und deren Anbietern.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments will die Schweiz damit auch das CARF umsetzen, um bestehende Lücken im Steuertransparenzmechanismus wirksam zu schliessen und die Gleichbehandlung mit traditionellen Vermögenswerten und Finanzinstituten sicherzustellen.
[i] Siehe hier: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-101100.html
[ii] Siehe hier: https://www.ncsc.admin.ch/ncsc/de/home/dokumentation/medienmitteilungen/newslist.msg-id-101088.html
[iii] Siehe hier: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-101030.html