Persönlichkeitsschutz im digitalen Umfeld.
Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz. Ob im eCommerce oder bei grösseren ICT-Projekten, aber auch bei wesentlichen Prozessen in Unternehmen, werden oft grosse Mengen an personenbezogenen Daten bearbeitet. Dabei fordern Regelwerke wie die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder das unlängst totalrevidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) einen transparenten Umgang und die Einhaltung von Compliancevorschriften.
Datenschutzmanagement-System (DSMS) und Informationssicherheit- und Datenschutzkonzepte (ISDS)
Dabei beraten wir Unternehmen, Institutionen und Privatklienten effizient und kundenorientiert. Wir verhelfen zu Risikominimierung und erarbeiten erforderliche Datenschutzkonzepte, führen Folgeabschätzungen durch. Wir arbeiten Verträge zur Auftragsdatenbearbeitung oder zur Lizenzierung aus oder überprüfen Datenschutzerklärungen wie allgemeine Geschäftsbedingungen.
Datenschutzverletzung und Rechtfertigung
Die Regeln des Datenschutzrechts legen fest, unter welchen Voraussetzungen eine Datenbearbeitung zu einer Persönlichkeitsverletzung führt und in welchen Fällen eine Persönlichkeitsverletzung gerechtfertigt sein kann. Eine Persönlichkeitsverletzung liegt insbesondere vor, wenn eine Bearbeitung von Personendaten entgegen der Datenschutzgrundsätze erfolgt. Und eine Persönlichkeitsverletzung ist insbesondere widerrechtlich, wenn sie nicht durch eine Einwilligung der betroffenen Person, durch ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse oder durch Gesetz gerechtfertigt ist bzw. ohne Rechtsgrundlage erfolgt.
Sanktionen
Bei Verstössen gegen Datenschutzrecht drohen einerseits Klagen aus Persönlichkeitsrecht und andererseits hohe Strafen. Gerade von den abschreckenden Bussen ist seit Inkrafttreten der DSGVO häufig die Rede. Das Strafmass nach DSGVO von bis zu 20‘000‘000.00 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs hängt wie ein Damoklesschwert über DSGVO unterstellten Unternehmen. Doch auch bei Verletzungen des DSG drohen Bussen von bis zu CHF 250’000.00 – gegen die schuldhaften Leitungspersonen, und damit insbesondere gegen die schuldigen Organe, geschäftsführenden Gesellschafter, sowie Verwaltungsräte.
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- Informationssicherheit- und Datenschutzkonzept (ISDS)
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