Ihr Experte für Reiserecht
Ob Flugausfall, verlorenes Gepäck oder Ärger mit dem Reiseveranstalter – Julius Paulicka setzt sich für Ihre Rechte ein. Als Spezialist für Reiserecht und in der Schweiz und Deutschland zugelassener Anwalt kenne ich die Stolpersteine im Urlaub und helfe Ihnen, Ansprüche durchzusetzen, wenn die Vorfreude auf die Reise getrübt wird.
Reisen aus der Schweiz – Ihr Recht kennt keine Grenzen
Die Schweiz orientiert sich bei der Regelung von Reiserechte stark an den europäischen Standards. Für Pauschalreisen gilt in der Schweiz das Bundesgesetz über Pauschalreisen, das auf der EU-Pauschalreiserichtlinie basiert. Dadurch profitieren Schweizer Reisende von umfangreichem Schutz bei Mängeln, Leistungsabweichungen und im Falle von Insolvenzen des Reiseveranstalters. Auch Individualreisende profitieren von klaren Ansprüchen bei Mängeln und können Entschädigungen verlangen, sofern die Voraussetzungen des Obligationenrechts erfüllt sind.
Flugrechte – Durchsetzung auch in der Schweiz
Im Falle von Flugverspätungen oder -annullierungen und bei Problemen mit Gepäck können Schweizer Konsumenten häufig auch auf die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004) zählen, da diese gemäss bilateralen Verträgen und im Luftverkehr häufig anwendbar ist – beispielsweise, wenn der Abflug in der Schweiz oder einem EU-Staat erfolgt. Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) wird dabei regelmässig auch von Schweizer Gerichten berücksichtigt, da die Schweiz den Vorrang des Völkerrechts im Rahmen der Freizügigkeitsabkommen ausdrücklich anerkannt hat.
Kompetente Beratung in allen Reiserechtsfragen
Als Spezialist für Reiserecht helfe ich Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen. Nicht mit Floskeln, sondern mit fundiertem Fachwissen, Empathie und einem echten Verständnis für Ihre Situation unterstütze Sie bei:
- Durchsetzung von Ansprüchen bei Flugannullierung, Verspätung oder Überbuchung
- Hilfe bei Gepäckverlust oder -beschädigung
- Reisemängeln und unzureichender Hotelleistung
- Streitigkeiten mit Reiseveranstaltern, Airlines und Vermietern
- Beratung und Durchsetzung von Rückerstattungen und Entschädigungen
- Gestaltung und Prüfung von Reiseverträgen für Individual- und Geschäftsreisende
Besonderheiten für Schweizer Reisende
Auch wenn die Schweiz kein EU-Mitglied ist, profitieren Schweizer Reisende durch die Assoziierung an wichtige EU-Rechtsakte im Bereich Reisen und Konsumentenschutz. Die Anwendung der europäischen Fluggastrechte und die Anerkennung entsprechender EuGH-Rechtsprechung sind nach aktueller Auslegung fester Bestandteil des schweizerischen Rechtsrahmens im Reiserecht.
Ihr Vorteil mit einer spezialisierten Anwaltskanzlei in der Zentralschweiz
- Persönliche Betreuung
- Schnelle Rückmeldung
- Rechtsvergleichende Expertise Schweiz/EU für die optimale Vertretung Ihrer Interessen
- Absolute Transparenz und realistische Einschätzung der Prozesschancen
Reisen Sie entspannt – ich kümmere mich im Streitfall um Ihr Recht. Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung.