Rechtsberatung für Behörden, Verwaltungen und Institutionen – der Public Sector im Fokus.
Das öffentliche Recht regelt das Verhältnis zwischen Staat und Privaten und ist für Gemeinden, Kantone sowie öffentlich-rechtliche Institutionen zentral. Unsere Kanzlei berät Organe und Behörden, Verwaltungen und Organisationen mit öffentlichem Leistungsauftrag in sämtlichen Fragen des Verwaltungsrechts – lösungsorientiert, praxiserprobt und rechtssicher.
Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
Wir begleiten Mandantinnen und Mandanten in allgemeinen und spezialgesetzlichen Verwaltungsverfahren – insbesondere im Gesundheitsrecht, Bildungsrecht sowie bei aufsichtsrechtlichen Prozessen wie im Datenschutz oder bei wirtschaftspolizeilichen Bewilligungen. Dazu zählen Verfahren mit Drittbeteiligungen, Einsprache- und Beschwerdeverfahren sowie die Ausarbeitung von rechtssicherer Gutachten, Entscheide und Verfügungen.
Datenschutz im öffentlichen Recht
Kantonale und kommunale Behörden und öffentliche Stellen unterstehen dem Kantonalen Datenschutzgesetz – im Kanton Luzern zum Beispiel dem KDSG (SRL 38). Wir beraten Gemeinden, kantonale Stellen und ausgelagerte Institutionen bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben – etwa bei der Einführung neuer IT-Systeme, Prozessschritten oder beim Datenaustausch mit Dritten.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere die Begleitung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, das Planen und Durchführen von Datenschutzkontrollen (Audit), die Erstellung von Bearbeitungsreglementen und Datenschutzkonzepten und datenschutzkonformer Auftragsdatenbearbeitungs-Vereinbarungen. Auch bei Vorabkonsultationen und aufsichtsrechtlichen Verfahren oder Datenschutzverletzungen stehen wir beratend zur Seite. Unser Ziel: Datenschutz als integraler Bestandteil einer rechtsstaatlichen und vertrauenswürdigen Verwaltung.
Auslagerung öffentlicher Aufgaben
Immer häufiger übernehmen private oder gemischtwirtschaftliche Organisationen Aufgaben im öffentlichen Interesse – zum Beispiel in den Bereichen Alters- und Pflegeheime, Spitex, Kulturförderung oder Infrastruktur. Wir unterstützen bei der rechtlichen Ausgestaltung von Auslagerungen, Leistungsvereinbarungen und der Klärung von Aufsichtspflichten. Transparenz, gesellschaftsrechtliche Compliance und Rechtssicherheit stehen dabei im Fokus.
Wirtschaftspolizeiliche Bewilligungen
Viele wirtschaftliche Tätigkeiten erfordern eine Bewilligung von Zentralschweizer Behörden. Wir beraten und vertreten bei der Erteilung, Erneuerung oder dem Entzug solcher Bewilligungen – etwa im Gesundheitsrecht (z.B. für Arztpraxen, Heime oder therapeutische Angebote), im Gastgewerberecht oder bei Veranstaltungen. Wir sorgen für eine effiziente, rechtssichere Abwicklung der Verfahren im Dialog mit den zuständigen Behörden.
Personalrecht der öffentlichen Hand
Anstellungsverhältnisse im öffentlichen Dienst unterliegen besonderen gesetzlichen Vorgaben. Das rechtliche Gehör und der Dialog stehen im Zentrum. Wir beraten bei Anstellungen, Kündigungen und Disziplinarverfahren. Zudem unterstützen wir bei der Erstellung von Reglementen und internen Weisungen.
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