Matthias R. Schönbächler
Herzlich willkommen auf meinem Profil!
Digitales, Technologie und Verträge – für mich so spannend, wie ein gutes Buch. Als Datenschutzbeauftragter des Kantons Luzern brachte mich mein beruflicher Alltag mit den Herausforderungen der digitalen Welt in direkten Kontakt; heute bringe ich diese Expertise für meine Mandantinnen und Mandanten ein. Aus vielen Jahren ehrenamtlicher Arbeit in der Jungwacht habe ich nicht nur gelernt im Team zu arbeiten und Verantwortung zu übernehmen, sondern schätze ich soziale Projekte, für die ich mich gerne privat engagiere. Abseits des juristischen Umfelds lebe ich meine Leidenschaft für Musik, DJ-ing, Kultur und Festivals – Begeisterung, die auch meinem Rechtsansatz zugutekommt: kreativ, empathisch und immer mit dem Blick fürs Ganze.
Als Partner bei BPS Legal für das Thema Digital begleite ich Unternehmen bei ICT‐Outsourcing, Datenschutzprojekten und allen digitalen Transformationsthemen. Gerade so gerne entwerfe, redigiere und challenge ich Verträge; von komplexen Zusammenarbeitsverträgen, über Lizenzvereinbarung bis hin zu Arbeits- und Mietverträgen – rechtlich versiert und mit menschlicher Nähe.
Ich freue mich darauf, Sie und Ihre rechtlichen Herausforderungen persönlich kennenzulernen!
Kurz-Bio
- MLaw Rechtsanwalt
- CAS Data Privacy Officer (DPO)
- Partner
WERDEGANG
- CAS Data Privacy Officer (DPO) Hochschule Luzern Informatik (2018)
- Anwaltspatent des Kantons Luzern (2016)
- Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Luzern und Oklahoma (USA), Master of Law (2014)
- Bilinguale Matura und Sprachdiplom Englisch (2009)
BEVORZUGTE TÄTIGKEITSGEBIETE
- Datenschutz
- Immaterialgüterrecht und Nebengebiete
- Wirtschaftsrecht
- Vertragsrecht
- Miet- und Arbeitsrecht
TÄTIGKEITEN
- Datenschutzbeauftragter des Kantons Luzern 2018-2024
- Juristischer Mitarbeiter und seit 2016 angestellter Rechtsanwalt in der Anwaltskanzlei Seidenhof bis 2022
- Rechtspraktika beim Bezirksgericht Luzern und in der Anwaltskanzlei Seidenhof
- Co-Autor Art. 5 DSG im Basler Kommentar Datenschutzgesetz (DSG) / Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ)
- Kommentierung und Mitarbeit Basler Kommentar Datenschutzgesetz (DSG) / Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ)
- Protokollführung zweier börsenkotierter Unternehmen
- Auftragsübersetzungen in einer bekannten Marketingagentur in Luzern
MITGLIEDSCHAFTEN & ENGAGEMENTS
- Data Privacy Community, Vorstand
- Junge Anwältinnen und Anwälte Zentralschweiz JAAZ
- Luzerner und Schweizerischer Anwaltsverband
- Juristenverein des Kantons Luzern
- Alumni Organisation der Universität Luzern
PUBLIKATIONEN
- Kommentierung von Art. 109a – 109e AIG (zusammen mit Daniel Spichty), in: Caroni/Turnherr (Hrsg.), Stämpflis Handkommentar, Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG), 2. Aufl., Bern 2024
- Kommentierung von Art. 1 DSG, in: Blechta/Vasella (Hrsg.), Basler Kommentar zum Datenschutzgesetz und Öffentlichkeitsgesetz, 4. Aufl., Basel 2024
- Kommentierung von Art. 2 DSG (zusammen mit Julian Powell), in: Bieri/Powell (Hrsg.), Orell Füssli Kommentar, Kommentar zum Schweizerischen Datenschutzgesetz mit weiteren Erlassen, Zürich 2023
- Zum neuen Schweizer Datenschutzrecht, in: ZBJV 3/2023, S. 171 ff.
- Kommentierung von Art. 5 DSG, in: Maurer-Lambrou/Blechta (Hrsg.), Basler Kommentar zum Datenschutzgesetz und Öffentlichkeitsgesetz, 3. Aufl., Basel 2014
SPRACHEN
Deutsch, Englisch, Französisch
