Öffentliches Recht Schweiz Verwaltungsrecht Luzern Behördenberatung Datenschutz öffentliche Verwaltung Auslagerung öffentliche Aufgaben Wirtschaftspolizeiliche Bewilligungen Erstinstanzliche Verfahren

Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Luzern: Mehr Transparenz ab 1. Juni 2025

Öffentliches Recht Schweiz Verwaltungsrecht Luzern Behördenberatung Datenschutz öffentliche Verwaltung Auslagerung öffentliche Aufgaben Wirtschaftspolizeiliche Bewilligungen Erstinstanzliche Verfahren

Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Luzern: Mehr Transparenz ab 1. Juni 2025

Ab dem 1. Juni 2025 gilt im Kanton Luzern das Öffentlichkeitsprinzip. Damit öffnet sich die kantonale Verwaltung für mehr Transparenz und demokratische Kontrolle: Bürgerinnen und Bürger, Medienschaffende sowie Unternehmen erhalten grundsätzlich Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten der Verwaltung – ohne Nachweis eines besonderen Interesses. Luzern ist damit der letzte Schweizer Kanton, der diesen wichtigen Schritt vollzieht.

Was bedeutet das Öffentlichkeitsprinzip?

Das Öffentlichkeitsprinzip verpflichtet die Behörden, amtliche Dokumente und Informationen auf Anfrage zugänglich zu machen. Die Verwaltung kann den Zugang nur verweigern, wenn gewichtige Gründe dagegen sprechen – etwa der Schutz von Personendaten oder anderer gesetzlich geschützter Interessen. Die Begründungspflicht liegt bei der Behörde. Dieses neue Recht stärkt die Transparenz, die demokratische Kontrolle und die Meinungsbildung im Kanton Luzern.

Grenzen: Datenschutz und Persönlichkeitsschutz

Das Öffentlichkeitsprinzip findet dort seine Grenzen, wo der Schutz personenbezogener Daten betroffen ist. Personendaten unterliegen dem verfassungsrechtlichen Persönlichkeitsschutz und dem kantonalen Datenschutzgesetz (KDSG). Beinhaltet ein amtliches Dokument Personendaten Dritter, muss die Verwaltung sorgfältig abwägen: Überwiegt das öffentliche Interesse an Transparenz oder das private Interesse an Geheimhaltung? In der Regel sind Personendaten zu anonymisieren. Ist dies nicht möglich, braucht es eine Einwilligung oder eine Interessenabwägung.

Praktische Herausforderungen und Anonymisierung

Die Anonymisierung von Personendaten in amtlichen Dokumenten ist anspruchsvoll. Durch moderne Recherchetools und die Vielzahl öffentlich zugänglicher Daten besteht die Gefahr, dass scheinbar anonymisierte Informationen dennoch einer Person zugeordnet werden können. Auch die Verwendung identifizierender Merkmale wie AHV-Nummern erschwert die effektive Anonymisierung. Verwaltungsstellen müssen daher besonders sorgfältig vorgehen, um Datenschutz und Transparenz in Einklang zu bringen.

Dezentrale Umsetzung im Kanton Luzern

Die gesetzlichen Regelungen zum Öffentlichkeitsprinzip und zum Datenschutz sind im Kanton Luzern auf verschiedene Erlasse verteilt. Die Bearbeitung von Zugangsgesuchen erfolgt dezentral durch die jeweiligen Verwaltungsstellen. Ein interdepartementales Gremium soll eine einheitliche Praxis sicherstellen. Dennoch bleibt abzuwarten, ob Gleichbehandlung und Datenschutz in jedem Einzelfall gewährleistet werden können.

Unsere Kanzlei verfügt über ausgewiesene Expertise im Verwaltungsrecht, Datenschutz und im Umgang mit dem Öffentlichkeitsprinzip. Wir unterstützen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Medienschaffende und Behörden bei Gesuchen um Zugang zu amtlichen Dokumenten – von der Antragstellung über die Interessenabwägung bis zur Vertretung im Rechtsmittelverfahren.

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