Am 2. Juni 2026 hat das Bundesgericht in seinem Urteil 9C_235/2026 eine KI-Beschwerde eines Versicherten in einer Krankenkassenstreitsache kurzerhand als „konturlosen Vorwurf» und als „austauschbare Vorbringen ohne Substanz» bezeichnet – und auf die Beschwerde gar nicht erst eingetreten.
Das Urteil ist ein klares Zeichen: Generative KI kann Texte produzieren, aber keine Rechtsstrategie. Wer sich zu fest auf KI verlässt und keine anwaltliche Fachkontrolle vornimmt, riskiert nicht nur den Prozessverlust, sondern im schlimmsten Fall auch eigene Gerichtskosten und eine zusätzlich verschlechterte Rechtsposition.
Was das Bundesgericht zur KI-Beschwerde konkret entschieden hat
Der Beschwerdeführer legte gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts Luzern in einer Forderung wegen offenen Krankenkassenprämien Beschwerde ein. Seine zwei Eingaben waren „offensichtlich mit sogenannter künstlicher Intelligenz (KI) verfasst», wie das Bundesgericht festhielt.
Der Beschwerdetext enthielt zwar generelle Einwände (z.B. „widersprüchliche Aktenlage», „fehlende transparente Darlegung»), aber keine konkreten Bezugnahmen auf die vorinstanzlichen Erwägungen. Das Gericht sah darin:
- einen „konturlosen Vorwurf», der sich „nicht ansatzweise» auf die offenen Prämien bezieht;
- „austauschbare Vorbringen ohne Substanz»;
- keine rechtsgenügende Beschwerdebegründung gemäss Art. 42 BGG.
Das Bundesgericht trat daher im vereinfachten Verfahren auf die Beschwerde nicht ein. Glücklicherweise für den Beschwerdeführer wurden keine Gerichtskosten erhoben; hätte das Gericht sich ernsthaft mit den „Argumenten» auseinandergesetzt, hätte allein der Kostenvorschuss 500 Franken betragen – die volle Gerichtsgebühr kann auch bei kleinen Streitwerten bis zu 5’000 Franken betragen.
Die Kernprobleme der reinen KI-Beschwerde
Aus Erwägung 3.2 des Urteils lassen sich drei typische Schwächen von KI-Texten ohne anwaltliche Kontrolle ablesen:
- Kein konkreter Bezug zur Vorinstanz
Das Gericht verlangt, dass die Begründung „konkret auf die für das Ergebnis des angefochtenen Urteils massgeblichen Erwägungen der Vorinstanz» eingeht. KI-Texte halten sich oft bei generischen Aussagen und wiederholen allgemeine Floskeln, statt genau zu benennen, welche Erwägung der Vorinstanz warum falsch ist. - Vage, allgemein gehaltene Kritik
Der Beschwerdeführer behauptete beispielsweise eine „objektiv widersprüchliche Aktenlage» und eine „fehlende transparente Darlegung», ohne je einen konkreten Widerspruch oder eine spezifische Zahlung aufzuzeigen. Das Bundesgericht nannte dies „vage, allgemein gehaltene Kritik», die den Begründungsanforderungen offensichtlich nicht genügt. - Generischer, austauschbarer Text
Das Urteil spricht von „generische Aussagen», einem „konturlosen Vorwurf» und „austauschbaren Vorbringen ohne Substanz». KI-Modelne produzieren oft Texte, die inhaltlich beliebig auf andere Fälle angepasst erscheinen – genau das Gegenteil der geforderten, haarscharfen Fallbezogenheit.
Was Unternehmen und Privatpersonen in der Verwendung von KI im Recht lernen müssen
Dieses Urteil ist keine pauschale KI-Abwertung, sondern eine klare Warnung: KI ist ein Werkzeug, nicht ein Ersatz für juristische Verantwortung.
- Für Unternehmen:
Wenn Sie KI zur Erstellung von Verträgen, Compliance-Erklärungen oder Datenschutzdokumenten nutzen, muss jede KI-Textpassage durch eine qualifizierte Fachperson (z.B. Datenschutzbeauftragte, Rechtsabteilung) fachlich geprüft und fallbezogen angepasst werden. Das Risiko von „generischen Aussagen» und „Vorbringen ohne Substanz» ist in der Praxis genauso hoch wie vor Gericht. - Für Privatpersonen:
Die Nutzung von KI zur ersten Orientierung ist sinnvoll, aber eine Beschwerde, ein Antrag oder eine Klage, die rein aus KI generiert und ohne Rechtsberatung eingereicht wird, läuft für Laiinnen und Laien leicht in eine Blamage wie im Fall 9C_235/2026 – mit möglichem Verlust, zusätzlichen Kosten und rechtskräftig gewordenen Vorinstanzentscheiden.
Unsere Empfehlung: KI als Assistent, Anwalt als Entscheider
Aus unserer Praxis als Anwaltskanzlei für Digitalthemen empfehlen wir:
- Nutzen Sie KI für Rohtexte, Strukturhilfe und Formulierungsvarianten und zur eigenen Vorbereitung für Besprechungen.
- Lassen Sie jede rechtlich relevante Passage von einer fachkundigen Rechtsperson prüfen, anpassen und fallbezogen untermauern.
- Dokumentieren Sie diese Prüfung intern, um die menschliche Verantwortung und Kontrolle nachweisen können.
Das Urteil des Bundesgerichts ist eindringlich: Wer sich zu fest auf generative KI verlässt und die anwaltliche Endkontrolle ausspart, produziert am Ende nur „konturlose Vorwürfe» und „Vorbringen ohne Substanz» – und das vor Gericht und im Geschäftsleben.
FAQs
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Kann ich eine Beschwerde ans Bundesgericht einfach mit KI schreiben?
Nein. Eine Beschwerde, die ohne anwaltliche Kontrolle rein mit generativer KI erstellt wurde, erfüllt in der Regel nicht die gesetzlichen Begründungsanforderungen nach Art. 42 BGG. Das Bundesgericht hat in seinem Urteil 9C_235/2026 eine solche KI-Beschwerde als „konturlos, austauschbar und ohne Substanz" bezeichnet und auf die Beschwerde nicht eingetreten.
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Ist die Nutzung von KI im Recht überhaupt verboten?
Nein. Die Nutzung von KI ist nicht verboten, aber sie sollte stets durch eine qualifizierte Fachperson geprüft, angepasst und fallbezogen untermauert werden. Ohne fachliche Kontrolle und sinnvollerweise menschliche bzw. anwaltliche Haftung besteht ein hohes Risiko für generische, nicht nachvollziehbare Texte, die gerichtlich oder im Geschäftsleben als „Vorbringen ohne Substanz" bewertet werden.
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Was ist die sichere Methode, KI für Rechtsdokumente zu nutzen?
Die sichere Methode besteht darin, KI als Assistent für Rohtexte, Strukturhilfe, Formulierungsvarianten und zur eigenen Vorbereitung zu verwenden, jede rechtlich relevante Passage dann von einer spezialisierten Anwalts- oder Rechtsfachperson prüfen, anpassen und konkret auf den Fall beziehen zu lassen. Diese menschliche Endkontrolle ist zentral für die Rechtssicherheit, die Haftung und die Nachweisbarkeit.