Persönlichkeitsschutz umfasst im Schweizer Recht sowohl zivil- als auch strafrechtliche Mechanismen, um die Ehre, den Ruf und die Integrität einer Person vor unzulässigen Angriffen zu bewahren. Der Fall um die SVP Stadt Luzern und das damalige Parteimitglied Yves Holenweger1 illustriert, wie Medienberichte rechtlich relevant sein können und welche Möglichkeiten Betroffene haben, sich zu schützen.

Zivilrechtlicher Persönlichkeitsschutz

Das Zivilrecht schützt die Persönlichkeit umfassend gemäss Art. 28ff. ZGB. Geschützt werden dabei physische und psychische Aspekte, aber auch Ehre, Privatsphäre und der wirtschaftlicher Ruf.

Im Fall der medienwirksamen Kritik wie vorliegend kann der Betroffene z.B. eine Gegendarstellung verlangen oder rechtliche Schritte zur Unterbindung und Beseitigung einer ehrverletzenden Behauptung einleiten.

Strafrechtlicher Persönlichkeitsschutz

Das Strafrecht greift bei besonders gravierenden Persönlichkeitsverletzungen, wie etwa übler Nachrede, Verleumdung oder Beschimpfung.

Auch hier kann der oder die Betroffene parallel zivilrechtliche Schritte einleiten, um die Folgen einer strafbaren Verletzung zusätzlich zivilrechtlich abzufedern.

Effektiver Schutz der Persönlichkeit: Rechtliche Schritte und Handlungsempfehlungen bei Rufschädigung und Ehrverletzung und Medien

Exemplarisch am Beispiel von der ehrverletzenden Medienmitteilung, die unterzeichnet wurde von Dieter Haller, der damalige Präsident der Stadtluzerner SVP, und Timo Lichtsteiner, der damalige und heutige Vizepräsident, zeigt sich, wie der Persönlichkeitsschutz funktioniert.

  1. Betroffene von ehrverletzenden Äusserungen oder Medienbeiträgen sollten zeitnah prüfen, ob ein rechtfertigender Grund vorliegt und – falls nicht – anwaltliche Unterstützung für zivilrechtliche und strafrechtliche Schritte erwägen.
  2. Gerade bei politischer Kritik oder öffentlicher Berichterstattung ist die sorgfältige Interessenabwägung (Meinungsfreiheit vs. Persönlichkeitsschutz) elementar – Gerichte wägen oft zwischen öffentlichem Interesse und den Rechten des Einzelnen ab.

Die Affäre Holenweger zeigt, wie persönliche Angriffe schnell zu einer juristischen Auseinandersetzung über Ehre und Persönlichkeit werden können. Eine spezialisierte Anwaltskanzlei bietet kompetente Unterstützung im Umgang mit solchen komplexen Fallkonstellationen und sorgt für eine sachliche, effiziente Wahrung der Rechte und Interessen der Betroffenen.

Erfahren Sie hier mehr über Persönlichkeitsschutz im Zivil- und Strafrecht.

  1. Bericht in der Luzerner Zeitung vom 23. September 2025: «SVP Stadt Luzern: Strafbefehl gegen Vizepräsidenten und ehemaligen Präsidenten», online abrufbar unter https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/stadt-region-luzern/artikel-ld.4016595 zuletzt besucht am 23. September 2025. ↩︎