Am 2. Juni 2026 hat das Bundesgericht in seinem Urteil 9C_235/2026 eine KI-Beschwerde eines Versicherten in einer Krankenkassenstreitsache kurzerhand als „konturlosen Vorwurf» und als „austauschbare Vorbringen ohne Substanz» bezeichnet – und auf die Beschwerde gar nicht erst eingetreten.
Das Urteil ist ein klares Zeichen: Generative KI kann Texte produzieren, aber keine Rechtsstrategie. Wer sich zu fest auf KI verlässt und keine anwaltliche Fachkontrolle vornimmt, riskiert nicht nur den Prozessverlust, sondern im schlimmsten Fall auch eigene Gerichtskosten und eine zusätzlich verschlechterte Rechtsposition.
Was das Bundesgericht zur KI-Beschwerde konkret entschieden hat
Der Beschwerdeführer legte gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts Luzern in einer Forderung wegen offenen Krankenkassenprämien Beschwerde ein. Seine zwei Eingaben waren „offensichtlich mit sogenannter künstlicher Intelligenz (KI) verfasst», wie das Bundesgericht festhielt.
Der Beschwerdetext enthielt zwar generelle Einwände (z.B. „widersprüchliche Aktenlage», „fehlende transparente Darlegung»), aber keine konkreten Bezugnahmen auf die vorinstanzlichen Erwägungen. Das Gericht sah darin:
- einen „konturlosen Vorwurf», der sich „nicht ansatzweise» auf die offenen Prämien bezieht;
- „austauschbare Vorbringen ohne Substanz»;
- keine rechtsgenügende Beschwerdebegründung gemäss Art. 42 BGG.
Das Bundesgericht trat daher im vereinfachten Verfahren auf die Beschwerde nicht ein. Glücklicherweise für den Beschwerdeführer wurden keine Gerichtskosten erhoben; hätte das Gericht sich ernsthaft mit den „Argumenten» auseinandergesetzt, hätte allein der Kostenvorschuss 500 Franken betragen – die volle Gerichtsgebühr kann auch bei kleinen Streitwerten bis zu 5’000 Franken betragen.
Die Kernprobleme der reinen KI-Beschwerde
Aus Erwägung 3.2 des Urteils lassen sich drei typische Schwächen von KI-Texten ohne anwaltliche Kontrolle ablesen:
- Kein konkreter Bezug zur Vorinstanz
Das Gericht verlangt, dass die Begründung „konkret auf die für das Ergebnis des angefochtenen Urteils massgeblichen Erwägungen der Vorinstanz» eingeht. KI-Texte halten sich oft bei generischen Aussagen und wiederholen allgemeine Floskeln, statt genau zu benennen, welche Erwägung der Vorinstanz warum falsch ist. - Vage, allgemein gehaltene Kritik
Der Beschwerdeführer behauptete beispielsweise eine „objektiv widersprüchliche Aktenlage» und eine „fehlende transparente Darlegung», ohne je einen konkreten Widerspruch oder eine spezifische Zahlung aufzuzeigen. Das Bundesgericht nannte dies „vage, allgemein gehaltene Kritik», die den Begründungsanforderungen offensichtlich nicht genügt. - Generischer, austauschbarer Text
Das Urteil spricht von „generische Aussagen», einem „konturlosen Vorwurf» und „austauschbaren Vorbringen ohne Substanz». KI-Modelne produzieren oft Texte, die inhaltlich beliebig auf andere Fälle angepasst erscheinen – genau das Gegenteil der geforderten, haarscharfen Fallbezogenheit.
Was Unternehmen und Privatpersonen in der Verwendung von KI im Recht lernen müssen
Dieses Urteil ist keine pauschale KI-Abwertung, sondern eine klare Warnung: KI ist ein Werkzeug, nicht ein Ersatz für juristische Verantwortung.
- Für Unternehmen:
Wenn Sie KI zur Erstellung von Verträgen, Compliance-Erklärungen oder Datenschutzdokumenten nutzen, muss jede KI-Textpassage durch eine qualifizierte Fachperson (z.B. Datenschutzbeauftragte, Rechtsabteilung) fachlich geprüft und fallbezogen angepasst werden. Das Risiko von „generischen Aussagen» und „Vorbringen ohne Substanz» ist in der Praxis genauso hoch wie vor Gericht. - Für Privatpersonen:
Die Nutzung von KI zur ersten Orientierung ist sinnvoll, aber eine Beschwerde, ein Antrag oder eine Klage, die rein aus KI generiert und ohne Rechtsberatung eingereicht wird, läuft für Laiinnen und Laien leicht in eine Blamage wie im Fall 9C_235/2026 – mit möglichem Verlust, zusätzlichen Kosten und rechtskräftig gewordenen Vorinstanzentscheiden.
Unsere Empfehlung: KI als Assistent, Anwalt als Entscheider
Aus unserer Praxis als Anwaltskanzlei für Digitalthemen empfehlen wir:
- Nutzen Sie KI für Rohtexte, Strukturhilfe und Formulierungsvarianten und zur eigenen Vorbereitung für Besprechungen.
- Lassen Sie jede rechtlich relevante Passage von einer fachkundigen Rechtsperson prüfen, anpassen und fallbezogen untermauern.
- Dokumentieren Sie diese Prüfung intern, um die menschliche Verantwortung und Kontrolle nachweisen können.
Das Urteil des Bundesgerichts ist eindringlich: Wer sich zu fest auf generative KI verlässt und die anwaltliche Endkontrolle ausspart, produziert am Ende nur „konturlose Vorwürfe» und „Vorbringen ohne Substanz» – und das vor Gericht und im Geschäftsleben.
Künstliche Intelligenz (KI) ist längst Teil unseres Alltags. In Schulen, Universitäten und Unternehmen ist KI nicht mehr wegzudenken. Angesichts der rasanten Entwicklung künstlicher Intelligenz und ihrer zunehmenden Präsenz im Alltag gewinnt die Auseinandersetzung mit ihren Chancen und Risiken immer mehr an Bedeutung.
Am 23. Februar 2026 haben der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) sowie rund 60 weitere nationale Datenschutzbehörden weltweit eine gemeinsame Erklärung zu KI-generierten Bildern veröffentlicht. Diese Erklärung markiert einen wichtigen Schritt in der internationalen Diskussion um den Schutz der Privatsphäre und dem Datenschutz im digitalen Zeitalter.
Deepfakes und KI: Warum Datenschutzbehörden weltweit warnen
Die Datenschutzbehörden äussern erhebliche Bedenken gegenüber Systemen, die mit künstlicher Intelligenz realistische Bilder oder Videos von identifizierbaren Personen ohne deren Einwilligung erzeugen können. Solche Technologien bergen ein hohes Missbrauchsrisiko – etwa durch die Erstellung nicht einvernehmlicher, intimer Darstellungen (sogenannte Deepfakes). Besonders gefährdet sind Kinder und andere vulnerable Gruppen, die Ziel von Cyber-Mobbing, sexueller Ausbeutung oder Identitätsmissbrauch werden können.
Rechtslage in der Schweiz: Sind KI-generierte Bilder erlaubt?
In vielen Rechtsordnungen – einschliesslich in der Schweiz – kann die Erstellung oder Verbreitung von nicht einvernehmlich erstellten Bildern strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wirft die Nutzung von KI-Systemen zur Erstellung realitätsnaher Bilder erhebliche Fragen hinsichtlich der Rechtsmässigkeit der Datenbearbeitung und des Schutzes der Privatsphäre auf. Personenbezogene Daten dürfen nur dann verwendet werden, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht oder die betroffene Person ausdrücklich eingewilligt hat. Unternehmen, welche solche Systeme anbieten, müssen sicherstellen, dass geeignete technische und organisatorische Massnahmen getroffen werden, um Missbrauch und unbefugte Bearbeitungen zu verhindern.
Empfehlungen für den Umgang mit KI
Die gemeinsame Erklärung der Datenschutzbehörden formuliert mehrere zentrale Prinzipien, die alle Organisationen befolgen sollten:
- Implementierung von robusten Schutzmassnahmen, um den Missbrauch personenbezogener Daten sowie die Erstellung nicht einvernehmlicher intimer Darstellungen und anderer schädlicher Inhalte – insbesondere mit Abbildung von Kindern – zu verhindern.
- Gewährleistung einer sinnvollen Transparenz hinsichtlich der Fähigkeiten von KI-Systemen, der implementierten Schutzmechanismen, der zulässigen Nutzung sowei der möglichen Folgen eines Missbrauchs.
- Bereitstellung wirksamer und leicht zugänglichen Verfahren, über die betroffene Personen die Entfernung schädlicher Inhalte mit Personenbezug beantragen können.
- Besonderer Schutz von Kindern und anderen gefährdeten Gruppen.
Fazit: Technologischer Fortschritt braucht Verantwortung
Die Risiken von KI-generierten Bildern sind global und erfordern dringendes regulatorisches Handeln. Während KI enorme Chancen bietet, darf der technische Fortschritt nicht auf Kosten von Privatsphäre, Datenschutz und anderer fundamentalen Rechten fortschreiten.