Am 2. Juni 2026 hat das Bundesgericht in seinem Urteil 9C_235/2026 eine KI-Beschwerde eines Versicherten in einer Krankenkassenstreitsache kurzerhand als „konturlosen Vorwurf» und als „austauschbare Vorbringen ohne Substanz» bezeichnet – und auf die Beschwerde gar nicht erst eingetreten.

Das Urteil ist ein klares Zeichen: Generative KI kann Texte produzieren, aber keine Rechtsstrategie. Wer sich zu fest auf KI verlässt und keine anwaltliche Fachkontrolle vornimmt, riskiert nicht nur den Prozessverlust, sondern im schlimmsten Fall auch eigene Gerichtskosten und eine zusätzlich verschlechterte Rechtsposition.

Was das Bundesgericht zur KI-Beschwerde konkret entschieden hat

Der Beschwerdeführer legte gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts Luzern in einer Forderung wegen offenen Krankenkassenprämien Beschwerde ein. Seine zwei Eingaben waren „offensichtlich mit sogenannter künstlicher Intelligenz (KI) verfasst», wie das Bundesgericht festhielt.

Der Beschwerdetext enthielt zwar generelle Einwände (z.B. „widersprüchliche Aktenlage», „fehlende transparente Darlegung»), aber keine konkreten Bezugnahmen auf die vorinstanzlichen Erwägungen. Das Gericht sah darin:

Das Bundesgericht trat daher im vereinfachten Verfahren auf die Beschwerde nicht ein. Glücklicherweise für den Beschwerdeführer wurden keine Gerichtskosten erhoben; hätte das Gericht sich ernsthaft mit den „Argumenten» auseinandergesetzt, hätte allein der Kostenvorschuss 500 Franken betragen – die volle Gerichtsgebühr kann auch bei kleinen Streitwerten bis zu 5’000 Franken betragen.

Die Kernprobleme der reinen KI-Beschwerde

Aus Erwägung 3.2 des Urteils lassen sich drei typische Schwächen von KI-Texten ohne anwaltliche Kontrolle ablesen:

  1. Kein konkreter Bezug zur Vorinstanz
    Das Gericht verlangt, dass die Begründung „konkret auf die für das Ergebnis des angefochtenen Urteils massgeblichen Erwägungen der Vorinstanz» eingeht. KI-Texte halten sich oft bei generischen Aussagen und wiederholen allgemeine Floskeln, statt genau zu benennen, welche Erwägung der Vorinstanz warum falsch ist.
  2. Vage, allgemein gehaltene Kritik
    Der Beschwerdeführer behauptete beispielsweise eine „objektiv widersprüchliche Aktenlage» und eine „fehlende transparente Darlegung», ohne je einen konkreten Widerspruch oder eine spezifische Zahlung aufzuzeigen. Das Bundesgericht nannte dies „vage, allgemein gehaltene Kritik», die den Begründungsanforderungen offensichtlich nicht genügt.
  3. Generischer, austauschbarer Text
    Das Urteil spricht von „generische Aussagen», einem „konturlosen Vorwurf» und „austauschbaren Vorbringen ohne Substanz». KI-Modelne produzieren oft Texte, die inhaltlich beliebig auf andere Fälle angepasst erscheinen – genau das Gegenteil der geforderten, haarscharfen Fallbezogenheit.

Was Unternehmen und Privatpersonen in der Verwendung von KI im Recht lernen müssen

Dieses Urteil ist keine pauschale KI-Abwertung, sondern eine klare Warnung: KI ist ein Werkzeug, nicht ein Ersatz für juristische Verantwortung.

Unsere Empfehlung: KI als Assistent, Anwalt als Entscheider

Aus unserer Praxis als Anwaltskanzlei für Digitalthemen empfehlen wir:

Das Urteil des Bundesgerichts ist eindringlich: Wer sich zu fest auf generative KI verlässt und die anwaltliche Endkontrolle ausspart, produziert am Ende nur „konturlose Vorwürfe» und „Vorbringen ohne Substanz» – und das vor Gericht und im Geschäftsleben.

Die Schweiz festigt ihren Anspruch, zu den führenden Innovationsstandorten Europas zu zählen. Dabei spielt die ETH Zürich als Impulsgeberin eine zentrale Rolle. Drei jüngste Entwicklungen unterstreichen das technologische Potenzial und die digitale Souveränität des Landes (persönliche Auswahl):

Alle Projekte stehen sinnbildlich für eine Innovationsstrategie, die auf wissenschaftlicher Exzellenz ebenso gründet wie auf unternehmerischer Skalierbarkeit, nachhaltiger Infrastruktur und regulatorischer Weitsicht.

Digitale Souveränität: Das ETH-Sprachmodell für den öffentlichen Nutzen

Mit dem von der ETH Zürich lancierten LLM entsteht erstmals eine KI-Technologie, die auf Schweizer Rechtsgrundlagen, Mehrsprachigkeit und höchste Datenschutzstandards zugeschnitten ist. Dieses entstand aus einer Zusammenarbeit der EPFL und der ETH Zürich und wurde auf dem «Alps» Supercomputer des Swiss National Supercomputing Centre (CSCS) trainiert. Für Unternehmen, Verwaltungen und insbesondere KMU, welche Wert auf datensichere Prozesse legen, eröffnet dies neue Möglichkeiten im Bereich Automatisierung, Informationserschliessung und moderner Kundeninteraktion – ohne auf global agierende Cloud-Plattformen angewiesen zu sein. Diese Entwicklung verdeutlicht, wie sich technologischer Fortschritt und Standortpolitik verbinden lassen. Die Schweiz positioniert sich damit als Vorreiter für vertrauenswürdige und unabhängige Digitalisierung, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor.

Halbleiterkompetenz im Herzen Europas: Das Swiss Chip Fablab

Auch im Bereich Hard- und Halbleiterentwicklung markiert die ETH Zürich einen Meilenstein: Mit der geplanten Beteiligung am Swiss Chip Fablab im Innovationspark Dübendorf entsteht ein Netzwerk, das Forschung, Entwicklung und Produktion an einem geopolitisch sicheren, verlässlichen Standort vereint. Ziel ist es, die Resilienz der Lieferketten zu stärken und unabhängige Halbleiterexpertise zu etablieren – ein zentrales Anliegen in Zeiten globaler Unsicherheit. Es dient nicht als Alternative zu KI-Prozessorchips, die überwiegend in Taiwan hergestellt werden, sondern vielmehr hochspezialiserte Chips für Anwendungen wie Energie, Mobilität, Medizin oder Kokmmunikation zu entwickeln. Das Fablab bietet Start-ups, etablierten Unternehmen und internationalen Partnern Zugang zu modernster Infrastruktur, Begleitung bei regulatorischen Fragestellungen und die Chance auf strategische Vernetzung.

Neuer ETH-Hub für den Kanton Luzern: Stärkung der Region und Förderung von Innovationen

Durch die 100-Millionen-Franken-Spende der Jörg-G.-Bucherer-Stiftung an die ETH, soll ein Erdbeobachtungszentrum im Kanton Luzern realisiert werden. Diskutiert werden zum Beispiel Emmen/Viscosistadt, Horw um die Hochschule für Technik oder Hochdorf. Dies zeigt auf, wie Innovationskraft gezielt gestärkt und dezentral gefördert werden kann. Ein solcher ETH-Hub schafft neue Möglichkeiten für Unternehmen und Start-ups in der Zentralschweiz, in direktem Austausch mit Forschung und Lehre zu treten – und setzt dabei ein starkes Zeichen für die Attraktivität des Standorts Emmen als Technologie- und Innovationsstandort. Die regionale Verankerung technologischer Exzellenz trägt dazu bei, Innovationspotenziale breit zu erschließen und Synergien zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu nutzen.

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