Im Arbeitsverhältnis faire Ergebnisse erzielen.
Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag bildet die Ausgangslage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er sollte ausgewogen sein und die wichtigsten Elemente regeln, sollen nicht die allgemeinen Grundzüge des Obligationenrechts stattdessen zur Anwendung gelangen. Nicht zuletzt sind das Grundsätze und Modalitäten zu Lohn, Probezeit, Ferien und Freizeit, aber auch Überstunden sowie Überzeit.
Krankheit oder Unfall, Überstunden, Ferien
Nicht alle Arbeitsverhältnisse verlaufen reibungslos. Absenzen durch Krankheit oder Unfall, aber auch Mutterschaft oder Militärdienst können zu Unstimmigkeiten führen. Aufhebung des Arbeitsverhältnisses lässt sich im Einvernehmen eine Aufhebungsvereinbarung treffen, oder Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer sind zur ordentlichen Kündigung, als letztes Mittel zur ausserordentlichen Kündigung gezwungen.
Kündigung / Aufhebungsvereinbarung, Konkurrenzverbot, Arbeitszeugnis
Bei der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses stellen sich häufig Fragen zum Konkurrenzverbot oder Uneinigkeiten über das Arbeitszeugnis. Ein Blick in das Personaldossier kann Klärung vor einem allfälligen Prozess verschaffen. Und nicht zuletzt stellt sich die Frage, ob ein Arbeitgeber Referenzauskünfte erteilen darf oder ob ein Arbeitnehmer Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse auch nach Beendigung geheim halten muss.
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